AGB
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunden genannt) und Sebotics; ReWorks GmbH (nachfolgend Sebotics genannt) und ihrer Tätigkeit.
II. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch Sebotics schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen, die durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden.
III. Es gelten ausschliesslich die Miet- und Kaufbedingungen von Sebotics. Anderweitige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
IV. Offerten von Sebotics sind nicht verbindlich, solange dies nicht ausdrücklich so bezeichnet wurde.
V. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt mit der Reservation oder der Bestellung zustande.
VI.Die im Bestellvorgang angegebenen persönlichen Daten können auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Kunden können die Löschung ihrer Daten beantragen.
2. Versand, Lieferung und Übergabe der Geräte
I. Gefahr und Risiko gehen mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder den Kunden an den Kunden über.
II. Allfällige Transportschäden müssen durch den Kunden unmittelbargegenüber dem Transportunternehmen beanstandet werden.
III. Bei der Warenabholung ist ohne Aufforderung ein gültiger Ausweisvorzulegen.
IV. Sebotics hat das Recht, gegebenenfalls bei der Warenübergabe ein Depot zu verlangen. Das vereinbarte Depot wird bei der Rückgabe unter Abzug allfälliger Defekte an den Geräten oder Zuschläge bei verspäteter Rückgabe zurückbezahlt. Die Haftung des Kunden beschränkt sich aber in keinem Fall auf die Höhe des Depots.
V. Verzichtet der Kunde bei der Übergabe auf eine Überprüfung der Kauf- und Mietgegenstände oder Ware, anerkennt er die Funktionsprüfung durch Sebotics. Mängel können nachträglich nur beanstandet werden, sofern die Sebotics schriftliches Einverständnis gegeben hat.
VI. Sebotics übernimmt keine Haftung für Defekte und Ausfälle von Miet- und Kaufgeräten sowie dadurch verursachte Schäden während Veranstaltungen. Stellt der Kunde Schäden, Störungen und andere Defekte an Miet- und Kaufgeräten fest, so muss dieser Sebotics umgehend Meldung erstatten. Es ist dem Kunden untersagt, das Gerät zu verändern oder zu öffnen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Pikett-Einsatz durch Sebotics.
VII. Der Abholtermin ist auf der Rechnung vermerkt und strikt einzuhalten. Andernfalls ist es Sebotics vorbehalten, die Reservation, ohne jegliche weiteren Verpflichtungen zu annullieren.
VIII. Der Mietpreis versteht sich für die mietweise Überlassung der Mietobjekte ohne jegliche Zusatzleistung.
Eigentum und Rückgabe der gemieteten Ware
I. Mietgegenstände mit allem Zubehör bleiben Eigentum von Sebotics. Die Haftung während der Mietdauer, also ab Lagerausgang bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs, obliegt vollumfänglich dem Kunden. Veräusserung, Verpfändung, Abänderung oder Verkauf der Mietgegenstände durch den Kunden sind untersagt. Allfällige Untermieten sind Sebotics voranzumelden.
II. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme undtechnischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von Sebotics erstellte Bestandesaufnahme und Mängelliste.
III. Die Rückgabe muss am vereinbarten Datum und Zeitpunkt, diese sind auf der Rechnung als Rückgabetermin vermerkt, durch den Kunden erfolgen.
IV. Bei einer Rückgabeverspätung durch den Kunden von mehr als 30 Minuten, kann der Kunde für Ausfälle von Weitervermietung und Reservationen haftbar gemacht werden. Für aus einer Rückgabeverspätung anfallende Aufwände wie Ersatzbeschaffung oder Schadenersatzforderungen Dritter hat der Kunde aufzukommen. Sebotics behält sich vor, bei solchen Verspätungen das Rückgabedatum zu verschieben und ein weiteres Mal die Wochenmiete zu verrechnen. Zudem kann ein Umtriebszuschlag von mindestens 30.00 CHF verrechnet werden.
V. Wird die gemietete Ware bei einer Rückgabeverspätung nicht innert 2 Wochen nach dem vereinbarten Rückgabetermin an einem durch Sebotics vorgeschlagenen Rückgabetermin und Ort retourniert, wird dem Kunden das gesamte Mietmaterial zu den von Sebotics festgelegten Occasionspreisen in Rechnung gestellt.
VI. Eine vorzeitige Rückgabe wird nicht gutgeschrieben, sofern nicht anders vereinbart wurde.
VII. Die Mietgegenstände müssen in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Aufwände für Reinigung, Reparatur und Ersatz von verschmutzt oder beschädigt zurückgebrachten oder abhanden gekommenen Mietgegenständen, werden dem Mieter zum Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Der Wiederbeschaffungspreis ergibt sich aus dem Einstandspreis, welcher auch Zeitaufwand, Versandkosten, Zollgebühren und weitere Aufwände für das Ersatzgerät beinhalten.
Versicherung und Haftung
I. Die Miet- und Kaufgeräte samt Zubehör sind nicht versichert. Das Versichern, insbesondere gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl sowie Elementarschäden, ist Sache der Kunden.
II. Wird ein Miet- oder Kaufgegenstand gestohlen oder kommt er abhanden, so ist der Kunde verpflichtet, Anzeige zu erstatten und uns umgehend zu informieren.
III. Die Haftung für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten oder gekauften Geräten entstehen, trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Transportzeit, und durch falsche Installation, Anschliessen oder Bedienen entstandene Schäden. Das Benutzer-Risiko trägt der Kunde.
IV. Beim Mieten oder Kauf von Geräten, hat der Kunde alle geltenden Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Schadenersatzforderungen des Mieters oder Dritter in Folge unsachgemässer Verwendung oder Installation, lehnt Sebotics vollumfänglich ab. Auch bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Kunden bezüglich des Gesetzes und unsere Bedienungen, sind ausgeschlossen.
V. Meldepflichten und das Einholen von Bewilligungen obliegt dem Kunden.
VI. Sebotics lehnt die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ab. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz in Folge von Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall.
Beratung und Reservation
I. Die Beratung durch Sebotics geschieht nach bestem Wissen und Gewissen. Fehler, Preisänderungen und Missverständnisse sind ausdrücklich vorbehalten, eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
II. Sebotics verpflichtet sich, reservierte Geräte nach Möglichkeit am vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Ausfälle sind ausdrücklich vorbehalten, dies beispielsweise, da sich Geräte in der Reparatur befinden oder vom Vormieter nicht rechtzeitig zurückgebracht wurden. Die Verfügbarkeit von reservierten Geräten kann insbesondere durch die verspätete Rückgabe anderer Kunden, verspätete Lieferungen von Bestellungen und technischen Defekten beschränkt sein. Für Verluste und Ausfälle von reservierten Geräten kann Sebotics nicht haftbar gemacht werden.
III. Es ist Sebotics erlaubt, von Offerten, Reservationen und anderen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten, dies insbesondere bei bonitätsmindernden Umständen des Kunden oder Grundlagenirrtum.
IV. Reservationen und Mietaufträge, die nicht spätestens 72 Stunden vor dem Abholtermin telefonisch oder per E-Mail annulliert werden, werden dem Kunden zur Hälfte (50%) der Mietsumme verrechnet. Beim unangekündigten Fernbleiben am Abholtermin müssen wir die gesamte Mietsumme in Rechnung stellen.
6. Sorgfaltspflicht des Kunden
I. Unsere Geräte dürfen nur durch handlungsfähige und volljährige Personen betrieben werden.
II. Den mündlichen und schriftlichen Anweisungen, insbesondere in den Gebrauchsanweisungen, ist unbedingt zu befolgen.
III. Die Geräte dürfen nur sachgemäss verwendet werden.
IV. Unsere Geräte sind nicht für den Betrieb ausser Haus zugelassen, ausser explizit dafür zugelassene Geräte. Bei einem Schaden, verfällt die Garantie.
V. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Sebotics kostenlos und jederzeit Zugang zu den gemieteten Geräten.
Bezahlung und Mahnung, Inkasso
I. Bei Abholkunden erfolgt die Bezahlung in bar oder gem. schriftlicher Abmachung. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.
II. Sebotics behält sich vor, bei Zahlungsverzug Inkassounternehmen einzuschalten und die persönlichen Daten und Angaben weiterzugeben.
III. Verrechnungen von Forderungen von Sebotics mit Gegenforderungen durch den Kunden sind nicht gestattet
Werbung
I. Es ist Sebotics erlaubt, auf den Geräten Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Das Entfernen von Logos oder Schriftzügen auf den Geräten ist dem Kunden untersagt.
II. Sebotics darf an Events mit Flyern und Bannern werben, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich untersagt hat.
III. Sebotics darf auf die Events der Kunden im Sinne einer Referenz, insbesondere auf Facebook oder auf der Website, hinweisen, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich untersagt.
Zusatzleistungen
I. Sebotics stellt keinen Pikett-Dienst oder durchgehenden Telefon-Support zur Verfügung. Allfällige zusätzliche Einsätze werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
II. Wurde Sebotics mit der Installation, Programmierung und/oder Abbau der Geräte beauftragt hat der Kunde für Verpflegung und Getränke zu sorgen. Kosten für Übernachtungen, Verpflegung, Anreise und andere Spesen werden verrechnet.
III. Für Zeitverzug bei der Installation, Programmierung und/oder Abbau übernimmt Sebotics keine Haftung.
IV. Zugesicherte Hilfskräfte müssen an der vereinbarten Zeit und Ort einsatzbereit sein, andernfalls wird dem Kunden der zusätzliche Aufwand durch Sebotics in Rechnung gestellt.
V. Die Versicherung der Hilfskräfte ist Sache des Kunden. Sie sind nicht durch Sebotics versichert. Sebotics trägt keine Haftung für jegliche Schäden, die aus dem Arbeitseinsatz von Hilfskräften entstanden sind.
VI. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Sebotics Aufträge an Partnerfirmen abgeben und outsourcen darf. Es dürfen dabei die Daten des Kunden und Informationen über die Veranstaltung an die Partnerfirma weitergegeben werden.
10. zusätzliche Verkaufsbedingungen
I. Neuwaren haben eine Garantie von 12 Monaten, diese Gewährleistung wird hierbei von den Garantiebestimmungen der Lieferanten von Sebotics bestimmt. Der Kunde hat keinen weiteren Garantieanspruch gegenüber Sebotics. Ausgeschlossen ist diese Gewährleistung für Mängel, die nicht durch die Lieferanten von Sebotics zu verantworten sind. Besonders sind dies Mängel, die aus unsachgemässer oder zweckwidriger Nutzung, natürlicher Abnutzung, Transportschäden, Modifikation, nicht Beachten der Gebrauchsanweisung und Vorschriften, ungenügende Wartung, eigene Reparaturversuche oder höhere Gewalt resultieren. Occasionsgeräte und Vorführmodelle haben eine Garantie von 6 Monaten, wenn nicht anderweitiges definiert wurde.
I.I Reparaturen unter Garantieleistung
Reparaturen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB von Sebotics, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Anfahrtsweg und Kosten
Der Kunde trägt die Kosten für den Anfahrtsweg unseres Technikers zum Reparaturort. Die Höhe der Anfahrtskosten richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste und werden vorab auf Wunsch bekannt gegeben.
Garantieleistungen
2.1. Garantieleistungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Reparaturen erfolgen gemäss den in den individuellen Vertragsbedingungen oder Angeboten festgelegten Bedingungen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von Garantieleistungen alle erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel den Reparaturbericht oder die Rechnung, vorzulegen.
2.3. Garantieleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die von uns durchgeführten Reparaturen und decken keine Schäden ab, die durch unsachgemässe Handhabung, Fremdeingriffe oder andere nicht von uns zu vertretende Umstände verursacht wurden.
2.4. Jegliche Garantieleistungen stehen unter dem Vorbehalt einer Überprüfung durch unser Unternehmen und können nach eigenem Ermessen gewährt werden.
Haftungsausschluss
3.1. Unser Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte während oder nach den Reparaturarbeiten verursacht werden, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Unternehmens zurückzuführen.
3.2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sebotics haftet nicht für Lieferverzögerungen.
III. Rücksendungen für Reparaturen, Garantiefälle und Musterwaren sind auf eigene Kosten an Sebotics zu schicken. Rücknahme, Reparatur und Austausch von Waren erfolgt nur ausnahmsweise und nach erfolgter Rücksprache.
IV. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
V. Sebotics behält sich Lieferung auf Vorkasse vor.
VI. Nach mündlichen oder schriftlichen (auch per Mail) Bestellungseingang gilt der Kaufvertrag als bindend.
VII. Mängel müssen innert 7 Tagen nach Erhalt durch den Käufer beanstandet werden, danach gilt die Lieferung als einwandfrei.
VIII. Gefahr und Risiko von Transportschäden trägt der Käufer.
IX. Die meisten verkauften Geräte sind ausländische Fabrikate. Sie dürfen nur über einen Fehlerstromschutzschalter betrieben werden. Für Schäden, die durch unsachgemässe Installation oder Gebrauch durch unsere Geräte entstehen, lehnt Sebotics jegliche Haftung ab.
Weitere Bestimmungen
I. Alle Geschäftsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Luzern.
II. Sebotics behält sich Produkt- und Preisänderungen vor.
III. Für in diesen AGB nicht geregelte Fälle gelten weitere Vereinbarungen mit Sebotics und das schweizerischen OR.
IV. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung dieser AGB oder anderen Pflichten, durch nicht Beachten von Hinweisen in den Bedienungsanleitungen oder durch unsachgemässe Verwendung oder fahrlässige Installation entstehen, wird der Kunde vollumfänglich für jeglichen Schaden zur Rechenschaft gezogen.
V. Unwirksame Bestimmungen in dieser AGB sind durch Wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der AGB wird dadurch nicht berührt.
Diese AGB treten per 01.01.2023 in Kraft und ersetzt vorhergehende Bedingungen.